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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Giebelständiges, dreigeschossiges Ackerbürgerhaus auf schmalem Grundriß mit Krüppelwalmdach in interessanter Lage an einer Treppe des erhöht liegenden Zugangs der Häuser Auf dem Groth 12-28 und an einem der zahlreichen Treppenaufgänge zum Kirchhof. Das Gebäude mit seitlichem Ern aus der ersten Hälfte des 18. Jhs., heute verputzt und verkleidet, das Fachwerk vermutlich in Ständerbauweise mit aufgesetztem Rähmgeschoß.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |