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Eckhaus in städtebaulich wichtiger Position (letztes Haus der Altstadt vor dem 1810 abgetragenen Obertor), im Kern aus dem 16. Jahrhundert, aber mehrfach umgebaut, Erdgeschoß durch Ladeneinbau verloren, die oberen Stockwerke in konstruktivem Fachwerk des 18./19. Jahrhunderts, Mansardgiebeldach mit Krüppelwalm und Luftschlitzen (für die benachbarten Gerber?).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |