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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
An einem Treppenaufgang zum Kirchhof gelegenes dreigeschossiges, giebelständiges Ackerbürgerhaus, das mit dem hinteren Wirtschaftsgebäude unter einem Dach bis zur Straße Hinterm Kirchhof reicht. Verputzter Rähmbau des 18. Jhs. auf hohem Sockel mit zumindest zweiseitigem Geschossvorsprung, das Dach mit Krüppelwalm. Der seitliche Fachwerkanbau wenig später zugefügt. Das in den Straßenraum vorspringende Eckgebäude mit traufseitigem Zugang durch aus dem 19. Jh. erhaltene Haustür mit Oberlicht. Unter dem Haus vermutlich ein giebelseitig erschlossener Felsenkeller.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |