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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Traufständiges, zweigeschossiges Wohnhaus als Teil der überhöht liegenden, geschlossenen Straßenrandbebauung Auf dem Groth. Rähmkonstruktion mit einer Schwellriegelverzimmerung des frühen 18. Jhs. und Säulenverzierung der Eckständer des Obergeschosses. Der mit Zahnschnittund Taubandschnitzwerk reich profilierte Geschoßwechsel, die geschuppten Füllhölzer, ein genaster Feuerbock und die zweiflügelige Haustür aus dem 19. Jh. heben die künstlerische Bedeutung des Gebäudes hervor. Unterhalb des erhöhten Zugangsweges liegt der Eingang eines zugehörigen Felsenkellers.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |