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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Traufständiges, zweigeschossiges Wohnhaus als Teil der geschlossenen Straßenrandbebauung unterhalb des Kirchhofes. Gebäude ist durch den Aufsatz eines großen Zwerchgiebels zu einem repräsentativ wirkenden giebelständigen Gebäude umgeformt. Unter der Verkleidung in Schiefer ist ein bis in den Keller reichendes Rähmfachwerk des frühen 18. Jhs. Zu erwarten. Der Keller ehemals vermutlich mit Stallnutzung. Städtebauliche Bedeutung durch die Ecklage an einem Treppenaufgang zum Kirchhof.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |