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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Traufständiges, zweigeschossiges Wohnhaus der ersten Hälfte des 18. Jhs. als Teil der in diesem Bereich geschlossenen Bebauung. Zur Straße leichter Geschossversprung, über der Gebäudemitte Zwerchhausaufbau mit abgeschlepptem Dach. Die fünfachsige Fassade mit zentralem Hauseingang und Haustür des späten 19. Jhs. In dieser Zeit Umgestaltung als Putzbau in historisierender Formensprache mit Putzfelder und Kartusche über dem Eingang. Das linke Giebeldreieck mit seltenem Behang aus Formatbiberschwänzen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |