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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Zweigeschossiges, giebelständiges Ackerbürgerhaus, im Straßenraum zurückliegend, im Bereich eines Treppenaufgangs zur Kirche, mit ebenerdiger, mittiger Erschließung und seitlichem Stalleingang. Das Fachwerk des 18. Jhs. am Geschosswechsel mit Versatz und bis in den Keller reichend. Im ausgehenden 19. Jh. zu einem Putzbau umgestaltet und mit Profilbrettern im Bereich der Geschossvorkragung und eingetieften Brüstungsfeldern versehen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |