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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Giebelständiger zweigeschossiger Fachwerkrähmbau mit lebhaftem Fachwerk und Krüppelwalmdach, Inschrift: "SOLI DEO GLORIA IOH. RUETZ 2.AUG. 1798". Im frühen 20. Jh. Umnutzung zum Geschäftshaus durch Einbau eines Ladens und der hölzernen Loggia. Die Umgestaltung des ehemaligen Handwerkerhauses im Heimatschutzstil ist mit der Errichtung des Bahnhofs und der Entwicklung der Bahnhofstraße zu sehen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |