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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Der zweigeschossige, auf Sandsteinsockel errichtete Fachwerkhau in konstruktiver Rähmbauweise des 19. Jhs. diente ehemals als Pfarrhaus; er ist heute verputzt und mit Schiefer und Asbestzementplatten verkleidet. Originale zweiflügelige Hauseingangstür mit Oberlicht über repräsentativer Außentreppe, Kellereingang mit Überdachung. Von städtebaulicher Bedeutung als freistehendes Gebäude in der Sichtachse der Hofackerstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |