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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Giebelständiges, dreigeschossiges Bürgerhaus in der Blickachse der Brießelsstraße als Teil der geschlossenen Straßenrandbebauung. Im Kern ein zweigeschossiger Ständerbau mit aufgesetztem Obergeschoß in Rähmkonstruktion, heute giebelseitig verputzt. Die originale zweiflügelige Hauseingangstür des späten 19. Jhs. ist erhalten. Das Dach wurde in diesem Jahrhundert mit flacherer Neigung erneuert. Unter dem Putz ist ein Fachwerk des späten 17. Jhs. zu erwarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |