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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Ehemaliges Amtsgericht von besonderer Wirkung an der Ecke zur Mühlgasse und in der Blickachse der Untergasse. Dreigeschossiger großvolumiger Fachwerkrähmbau mit umlaufendem Geschoßversprung. Heute vollständig verputzt bzw. mit Schiefer verkleidet, das Dach mit Krüppelwalm. Traufseitig durch hohe Halle erschlossen. Früher auch Sitz der Amtsrichter- und der Gendarmwohnung. Zwei Haustüren des 19.Jhs. erhalten, das Gebäude selbst in der Mitte des 17. Jhs. entstanden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |