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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Traufständiges, dreigeschoßiges Wohnhaus, von der Straße weit zurückliegend, mit der für Kirchhain typischen Fachwerkstruktur zweier in Ständerbauweise erichteten Geschosse und einem daraufgesetzten, überkragenden dritten Stockwerk. Eckständer direkt auf dem Sockel stehend; das Fachwerk des zweizonigen Gebäudes mit breitgestellten Mannfiguren geschmückt. Störungen durch unproportionierte Fenstereinbauten. Entstehung um 1730.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |