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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Giebelständiges, zweigeschossiges Wohnhaus der Zeit um 1700, im Erdgeschoß verändert durch Ladeneinbau und rückwärtige Garagen, das Dach mit Krüppelwalm. Im Rähmfachwerk breitgestellte, geschwungene Eckstreben und regelmäßige Fensteranordnung. Beispiel des in Kirchhain häufigen Typs eines großvolumigen, durch die flache Dachneigung und den Krüppelwalm prägnanten Bürgerhauses, das hier die Einmündung eines Seitenweges markiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |