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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Giebelständiges, dreigeschossiges Wohnhaus der Zeit um 1700 in Eckstellung, straßenseitig erschlossen. Ständerbaugefüge in den beiden unteren Geschossen, das aufgesetzte Obergeschoß überkragend. Fensterbrüstungen und Eingangstür aus dem frühen 19. Jh. erhalten. Zum Teil verkleidet, Laden im Erdgeschoß.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |