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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Giebelständiges, zweigeschossiges Wohnhaus, Teil einer geschlossenen Straßenrandbebauung. Fachwerk in Mischbauweise: die Bundstiele als durchlaufende Ständer ausgebildet, Giebelseite als Rähmkonstruktion, Schwellen mit Taubandverzierung. Entstehung in der zweiten Hälfte des 17. Jhs. mit Gewölbekeller und einfach stehendem Dachstuhl. Giebelseitig im 19. Jh. erneuert, hier haben sich zwei Fenster mit klassizistischer Einfassung erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |