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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Traufständiges, dreigeschossiges Wohnhaus, in den Straßeraum vorstehend, die unteren Geschosse in Ständerbauweise errichtet, darüber ein aufgesetztes, überkragendes drittes Stockwerk. Die sechsachsige, auf repräsentative Wirkung angelegte Fassade mit großem mittigem Zwerchhaus - wie häufig in Kirchhain - verputzt und mit profiliertem Abschluß am Geschoßwechsel. Entstehungszeit um 1730.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |