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Jüdischer Friedhof - Seit etwa 1700 als jüdische Beerdigungsstätte nachgewiesener Friedhof. Ältester erhaltener Grabstein von 1843, letzte Beerdigung 1954. Der Friedhof ist nach Marburg der zweitgrößte Judenfriedhof des Kreises. Zugang durch Tor mit Sandsteinpfosten ähnlich dem benachbarten christlichen Friedhof. Die jüdischen Bürger machten um 1910 etwa ein Zehntel der Einwohnerschaft aus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |