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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Freistehende Villa im Bereich eines gegen Ende des 19. Jhs. erschlossenen Bebaungsgebietes nordöstlich der Kernstadt. Zweigeschossiges, giebelständiges Gebäude; Dachgeschoß mit expressivem Schmuckfachwerk und Krüppelwalm, seitlich ein eingeschossiger Satteldachanbau mit Eingangsloggia. Die Jugendstilfassade im Bereich der Brüstungsfelder mit handwerklich aufwendiger Putzornamentik versehen, straßenseitig durch einen Erker auf massiven Konsolen betont. Das Einfriedungsgitter aus der Bauzeit rundet die künstlerische Bedeutung des zu Beginn des 20. Jhs. entstandenen Baus ab.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |