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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
An der Einmündung eines Weges gelegene, freistehende Villa als 1 1/2-geschossiger, gestaffelter Baukörper in klarer Putzausführung. Über dem Erdgeschoß erhebt sich ein steiles Mansarddach mit teils geschwungenen Dachflächen. Am Übergang in einen den Hauptbau überragenden Querbau steht der runde Treppenturm mit polygonalem Spitzhelm. Der Straßengiebel im Obergeschoß über einer waagerecht gliedernden Dachfläche zurückgesetzt. Das Gebäude ist wichtiger Bestandteil der nordöstlichen Stadterweiterung, die im Zuge des Ausbaus der Main-Weser-Bahn im ausgehenden 19. Jh. entstand.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |