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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Freistehende Villa über mehrteiligem Grundriß als traufständiger, dem Jugendstil verpflichteter Putzbau mit großem Zwerchhaus und abschließendem Krüppelwalm. Straßenseitig vorangestellt ein fünfseitiger Erker mit Loggienbalkon. Die Fenster des zweistöckigen Baus im Erdgeschoß mit Rundbogen, am rechten Giebel ein asymmetrischer Risalit zur Aufnahme der Treppenhausfenster. Als Schmuck das Schlangenmotiv im Brüstungsdekor des Balkons und die als Flachrelief ausgebildete Inschrift: Haus Gertrud. Aus der Bauzeit auch die Einfriedung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |