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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Heute durch Anbauten verunklärte, ursprünglich freistehende Villa als 1 1/2- geschossiges Mansarddachgebäude. Die symmetrisch angelegte Giebelfassade ist durch Fensterbänder gegliedert, diese sind ebenso wie die Kontur des Gebäudes zusätzlich farbig abgesetzt. Die an den Ecken Pilaster andeutende Bemalung sowie die vom First herabgezogene, ornamentale Behandlung des Dachgiebelfensters lassen, ähnlich wie an den anderen Villen der Hindenburgstraße, den Einfluß des Jugendstils erkennen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |