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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Durch den über zwei Geschossen aufgesetzten Kniestock hoch aufragende Villa. Die zwei Untergeschosse sind von der Materialqualität der Putzfassade mit ihrer Ziegelsteingliederung und dem zwerchhausartigen Erker geprägt; das Dachgeschoß mit dem Krüppelwalmabschluß ergänzt durch die pittoreske Fachwerkverwendung den Gesamteindruck eines durch den englischen Landhausstil beeinflußten Villengebäudes des ausgehenden 19. Jhs. Die großenteils erhaltene Einfriedung unterstreicht die künstlerische Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |