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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Kirchhain
  • Römerstraße 8
Synagoge
Flur: 25
Flurstück: 13/2

Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage

Diese Synagoge mit ihrem ausgeprägten Grundriß und Baustil ist ein gutes Beispiel des Synagogentyps, wie er um die Jahrhundertwende auch in Kleinstädten gerne verwendet wurde. Die romanischen Stilelemente waren zu dieser Zeit als "gängiger Synagogenstil" bevorzugt. In der Materialwahl hat die Synagoge von Marburg als Vorbild gedient, die Formgebung ist eher an die von L. Levy erbaute Synagoge in Baden-Baden angelehnt. Durch die Doppelturmanlage, den gestreckten Grundriß, die sichtbare Apsis und nicht zuletzt durch die auffallende städtebauliche Situation war das Gebäude aber stark an christlichen Sakralbauten orientiert. Vor der Einweihung 1904 fand der Gottesdienst seit 1811 in einem jüdischen Wohnhaus auf dem Marktplatz statt. In der Pogromnacht 1938 brannte die Synagoge innen aus. Der östliche Teil ist danach abgebrochen worden, so daß nur der westliche Teil, weniger als die Hälfte, übrigblieb. Anstelle des Ostteils ist heute ein modernes Wohnhaus erichtet. Der noch bestehende Westteil wird privat als Wohnung genutzt.

Das Wohnhaus auf dem Marktplatz, in dem die Vorgängerin dieser Synagoge untergebracht war, ist heute in Privatbesitz. Im Keller des Hauses befand sich eine Mikwe, ein Ritualbad, das jede jüdische Gemeinde unterhalten muß.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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