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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Traufständiges, dreigeschossiges Wohnhaus auf Hausteinsockel in ähnlicher Lage wie Nr. 11, hier jedoch mit erhaltener Sandsteinaußentreppe. Zur Straße die unteren Geschosse im Kern in Ständerbaukonstruktion des ausgehenden 17. Jhs., das Rähmobergeschoß in regelmäßigem Gefüge mit einfachen Streben an den Eckpfosten. Teile des Ständerfachwerkes im 19. Jh. erneuert, auf der linken Giebelseite eine zweigeschoßhohe Strebe erhalten, das Dach mit stehendem Stuhl und Firstsäulen. Die stark eingeschwärzten Sparren lassen auf eine frühere Strohdeckung schließen. Die Eingangstür des frühen 19. Jh. mit kassettierten Füllungen. Wichtige Stellung innerhalb der engen Straßenführung und als Begrenzung einer kleinen, dreieckigen Platzaufweitung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |