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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Giebelständiges zweigeschossiges Wohnhaus als Fachwerkrähmbau mit kräftigem, lebhaften Gefüge aus Mannfiguren mit Kopfholz und Fußgegenstrebe. Eingang ebenerdig, Stubenbereich unterkellert. Der Geschoßversatz ist mit reicher Profilierung ausgeführt; im Giebeldreieck schön sichtbar die Stuhlverstrebung und das eingeschnitzte Tau. Teile der ursprünglichen Türpfosten erhalten. Erbaut in der ersten Hälfte des 18. Jhs. als Teil der engstehenden giebelständigen Bebauung im Bereich um die Kirche.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |