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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Traufständiges, zwei- bzw. dreigeschossiges Ackerbürgerhaus als Doppelhaus in Eckstellung zum Gefangenenberg, Teil der Kirchhof-Ringbebauung oberhalb des Gillhofes. Bei Nr. 22 unter dem Putz das Fachwerk eines Rähmbaus des 18. Jhs., im hohen Sockel ehemals Stallnutzung, Stubenbereich hier angehoben, das Obergeschoß zur Straße auskragend. Bei Haus Nr. 24 weichen die Ständerfachwerkgeschosse zur Ecke hin gegenüber dem aufgesetztem Rähmgeschoss zurück, das hier durch Kopfbänder abgefangen ist. Entstehung dieses Gebäudeteils möglicherweise noch vor 1700. Fassade rundum mit Platten verkleidet und durch neue Fenstereinbauten gestört.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |