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Guterhaltenes Rotgerberhaus, 1779 bereits bestehend. Vaterhaus von Georg Friedrich Braun, dem Stifter des ersten Glockenspiels (1913), nach dem die Straße benannt ist. Zweistöckiger, traufständiger Fachwerkbau mit Krüppelwalmdach von stattlichen Dimensionen, das regelmäßige, dreizonige Fachwerk ungestört, ursprünglich wohl verputzt oder verschindelt, das mittige Zwerchhaus und der hintere Anbau wesentlich jünger. Das Portal befand sich ehemals wohl vorn an der Straße. Interessanter Bestandteil der bis 1914 noch betriebenen Gerberei ist die guterhaltene "Lohkästrockenhalle" im hinteren Teil des Grundstücks, deren Dach in gesamter Länge durch eine Lüftungsluke mit angeschlepptem Pultdach geöffnet ist. Erhaltenswert auch die Hofeinfriedung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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