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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Wie das Haus Hinterm Kirchhof 31 freistehendes, mit seiner Giebelfassade stark den Platzraum bestimmendes Tagelöhnerhaus, zweigeschossig, vermutlich in Ständerbauweise auf hohem Sockel als Kopfbau einer Bebauungsinsel erichtet. Der schmale einraumbreite Grundriß zum Platz hin sich verjüngend. Das Fachwerk des 17. Jhs. Ist heute verputzt. Vertreter des bescheidenen Wohnhauses eines Handwerker oder Tagelöhners auf minimaler Parzelle im Bereich der Kernstadt unterhalb des Kirchplatzes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |