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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Traufständiges Doppelwohnhaus in Rähmbauweise in reichem, lebhaften Fachwerk mit weit ausladender Form der Mannverstrebung und durchlaufendem Halsriegel aus der Mitte des 18. Jhs. Im Bereich der Geschoßversätze sind die Schwellbalken des Rähmbaus profiliert. Die Zugänge auf der Seite des Kirchhofes mittig zusammengefaßt. Der starkwandige Hausteinsockel im Bereich der Straße mit sandsteingefaßten Kellerzugängen. Gebäude als Teil der Kirchplatz-Randbebauung von besonderer städtebaulicher Bedeutung. Die kleine hölzerne Gartenlaube mit Zeltdach stammt aus dem frühen 20. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |