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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Giebelständiges verputztes Tagelöhnerhaus mit Wohnwirtschaftsnutzung. Gefüge im Kern vermutlich noch Ständerbau des späten 17. Jhs. Im Dach Firstsäulenkonstruktion mit Ankerbalkenverzimmerung der Mittelpfette. Eingang seitlich mit Ern. Vertreter des kleinen zweischiffigen Wohnhauses mit sozialgeschichtlicher Bedeutung im engbebauten Bereich um den Kirchhof.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |