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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Traufständiges, zweigeschossiges Doppelgebäude gegenüber der Einmündung eines Treppenaufgangs zur Kirche mit eingetieftem Eingang, unter dem höherliegenden Bereich jeweils Stallnutzung. Haus Nr. 9 mit Zwerchhaus und Ladeluke, Haus Nr. 7 mit Ladeluke giebelseitig, Rähmbau des späten 18. Jhs. mit Putz bzw. Platten verkleidet. Handwerkerhaus mit landwirtschaftlichem Nebenerwerb als Teil der Bebauung, die hier auf einer schmalen Zunge von jeweils zwei Rücken an Rücken stehenden Gebäuden gebildet wird.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |