Hinterm Kirchhof 41
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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Kirchhain
  • Hinterm Kirchhof 41
Ev. Stadtkirche
Flur: 28
Flurstück: 633/78, 79

Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage

Hoch auf einem Hügel der Ohmniederung gelegene und das Stadtbild beherrschende dreischiffige gewölbte Hallenkirche, ehem. St. Cyriacus, nach 1244 St. Michael. Neubau ab 1363 für ein geplantes, aber nicht realisiertes Karmeliterkloster. Heutige Turmgalerie und achteckiger Oberbau mit Haube nach Brand 1582 entstanden. Langhaus 1666 erneuert, dabei wurden die Pfeiler entfernt und die Gewölbe durch eine Flachdecke ersetzt. 1929 wird der heutige Chor errichtet und das Innere (Decke und Ausstattung) erneuert. Taufstein aus dem Ende des 15. Jhs. mit Rankewerk und Vogelklauen. Orgel 1751 von Joh. Andreas Heinemann aus Laubach. An den Feldern der Westempore Apostelbilder des 18. Jhs. Grabsteine aus dem 16. bis 18.Jh., u. a. von Joh. Philipp von Radenhausen, Burgmann in Kirchhain, errichtet 1699. Wappenstein des G. Kieselbach und Frau durch Joh. Friedrich Sommer von etwa 1714. An der Nordseite ein Portal datiert 1582. An der Außenwand des Chores eingemauerte Schlußsteine und zwei Engel mit Schilden, um 1500, sowie zwei Epitaphe, frühes 16. Jhs. und von etwa 1707. Vor der Südseite des Chores Kreuzdenkmal von 1823. Teile der Kirchhofmauer (ehem. Friedhofsmauer) und steile Treppenabgänge in die Stadt erhalten. Anbau des heutigen, früher schmaleren Chores 1929/30, dabei auch Umgestaltung der Decke und der Empore des Hauptbaus im Sinne des expressionistischen "Zackenstils" wie er aus dem Ernst-von-Hülsen-Haus (Marburger Universitätsmuseum für Kunst- und Kulturgeschichte) in Marburg bekannt ist.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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