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Traufständiges Rotgerberhaus, wohl zur gleichen Zeit und von dem selben Bauherrn wie Nr. 18 erbaut, jedoch mit mächtigem Mansarddach mit Halbwalmen und einer Lüftungsluke; das Fachwerk, auf drei Seiten verschindelt und nur vorn freigelegt, entspricht dem von Nr. 18. Das Haus war bis 1880 geteilt. Erdgeschoß durch den Einbau riesiger Schaufensterflächen zerstört. Das kleine Hinterhaus war einst das Gerbhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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