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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Zweigeschossiges, zweizoniges Wohnwirtschaftsgebäude, in der Straßenflucht leicht zurückgesetzt an der Ecke zur Hofackerstraße, Fachwerk in reiner Ständerbaukonstruktion mit V-Strebenstellung auf der Traufseite. Zugang wohl ursprünglich durch rundbogige Tür zur Hofackerstraße, darüber ein erhaltener oder wiederverwendeter Scheunentoriegel mit Inschrift: "WER GOT VERTRAWT WIE WOL DER BAUT ANNO DW 1572". Das Wohnhaus wäre nach dieser Datierung einer der ältesten und noch vor dem Dreißigjährigen Krieg erichteten Fachwerkbauten in Kirchhain. Als Teil der kleinmaßstäblichen Bebauung in der Mittelstraße ist er von besonderer städtebaulicher, geschichtlicher und wissenschaftlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |