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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Langgestrecktes traufständiges Doppelhaus in Eckstellung zur Hofackerstraße, dreigeschossig mit teils über die unteren Geschosse durchlaufenden Bund- und Eckständern. Krüppelwalmdach, Fassade zum größten Teil verputzt und plattenverkleidet. Traufseite mit vorkragenden Geschossen, Giebelseite in regelmässigem Fachwerkgefüge mit Mannverstrebungen an den Eckpfosten und profilierten Schwellbalken. Erbaut im 18. Jh. als Ackerbürgerhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |