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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Niedriges zweigeschossiges Wohnhaus in Mischbauweise: Traufseite mit durchlaufenden Ständern, Giebelseite als Rähmbau; Zugang ebenerdig, links teilunterkellert mit Kellerhalseingang. Straßenfassade durch Putzfassung repräsentativ aufgewertet. Aufgrund der giebelständigen Stellung und des Versatzes in der Straßenflucht wichtiges Glied der kleinmaßstäblichen Bebauung im Bereich Mittelstraße. Entstehungszeit um 1700.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |