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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Gartengrundstücke, zugehörig zu Borngasse 26 und 29, mit Einfassung durch eine übermannshohe Bruchsteinmauer, die im hinteren Bereich von einem erhalten gebliebenen Stück der alten Stadtmauer zu einem Rechteck geschlossen wird. Die Zugänge von der Mühlgasse her sind mit Sandsteingewänden markiert. Die Entstehung dieser Obstbaum- und Erholungsgärten zweier großbürgerlicher Familien ist im späten 19. Jh. anzusetzen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |