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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Laut Bauakte 1906 in unmittelbarer Umgebung zur Synagoge errichtetes Frauenbad. Zweigeschossiges traufständiges Fachwerkgebäude mit Satteldach über massivem Steinsockel. Die straßenseitige Hauptfassade ist achsensymmetrisch aufgebaut mit Erschließungszone in der Mitte. Durch die auffallend hohe Position der Fenster im Erdgeschoss kann auf einen darunterliegenden Kellerbereich geschlossen werden.
Der Erhalt der baulichen Spuren des jüdischen Bevölkerungsanteils, aber auch die Dokumentation der Auswirkungen von Nationalsozialismus, Antisemitismus und Holocaust sind von so großer Bedeutung, dass ehemaligen Synagogen, Bethäusern und rituellen Tauchbädern in Hessen grundsätzlich als bedeutende geschichtliche Zeugnisse in ihrem historischen Bestand zu erhalten sind. Das ehem. Frauenbad ist deshalb aus landes-, religions- und ortsgeschichtlichen Gründen Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG. Aufgrund seiner Lage im Eingangsbereich des historischen Stadtkernes sowie in einer Ecksituation an der Niederrheinischen Straße kommt dem Gebäude zudem städtebauliche Bedeutung zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |