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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
In der Straßenfront etwas zurückliegendes, giebelständiges zweigeschossiges Ackerbürgerhaus auf hohem Sockel, seitlicher Eingang mit Ern, unter der erhöht liegenden Stube ehemals Stallnutzung. Fachwerk evt. in Ständerbauweise verputzt, linke Traufseite und Sockel mit Garageneinbau massiv erneuert. Entstehungszeit im ausgehenden 17. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |