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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Giebelständiges, dreigeschossiges Ackerbürgerhaus des frühen 18. Jhs. in Eckstellung zum Gerichtsweg, für Kirchhain typisch die beiden Untergeschosse in Ständerkonstruktion, das obere als aufgesetztes Rähmgeschoß. Das teilweise freiliegende Fachwerk mit ausdrucksvoller Anordnung der Langstreben, erdgeschossig heute mit senkrechter Holzschalung verkleidet, der Eingang mit Ern ursprünglich an der Traufseite.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |