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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Giebelständiger, zweigeschossiger verputzter Fachwerkrähmbau, im Erdgeschoß Ladeneinbau. Möglicherweise unter dem Putz Ständerbau des frühen 18. Jhs., da steile Dachneigung und an der Traufseite kleine übereinanderliegende Fenster. Im Dach Firstsäulendachstuhl mit langen Verstrebungen in Gebäudelängsrichtung. Städtebauliche Bedeutung durch die Ecklage zur Straße Weinberg.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |