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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Kleinbäuerlicher, traufständiger Streckhof als Teil der um die Ecke sich fortsetzenden Straßenrandbebaunug der Marburger Straße. Rähmbau des 19. Jhs. auf niedrigem Sockel mit ebenerdigem Eingang und gut erhaltener Haustür mit Oberlicht. Konstruktives Fachwerk mit konvergierenden Streben auch im Wirtschaftsteil. Als Besonderheit auf dem Dach der Feierabendziegel mit Darstellung eines Kopfes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |