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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Wegen seiner ortsgeschichtlichen Bedeutung als Schulhaus des frühen 20. Jhs. schützenswertes Gebäude. Der vom Schulhof umgebene, erdgeschossig massiv errichtete Bau lehnt sich in seinem Fachwerk im Heimatschutzstil an barocke Formen an. In neuerer Zeit durch Anbau in gleicher Gestaltung erweitert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |