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An der Straßengabelung Pfarrweg Ecke Hohlweg plaziertes Kruzifix auf einem Unterbau, der durch die reich profilierte Platte und die Umrahmung mit einem Rundbogenfries geschmückt ist. Das sandsteinerne Kreuz mit Sternrosette am Sockel trägt einen Korpus aus Werkstein. Das von zwei Kastanien eingefaßte Zeugnis der Frömmigkeit einer katholischen Landgemeinde ist datiert 1883.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |