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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
An der Marburger Straße gelegenes, traufständiges Wohnhaus mit rückwärtigem Zugang. Der heute ganz durch Platten verhängte Rähmbau mit sichtbarem Geschoßversprung auf hohem, dem Gelände angepaßten Sockel. Unter der Verkleidung kann ein Fachwerkbau der zweiten Hälfte des 19. Jhs. vermutet werden, bei dem als Besonderheit die zwei rundbogigen Öffnungen im Giebeldreieck zu erwähnen sind.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |