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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Mit der Traufseite zum Platz an der Kirche stehendes Wohnhaus aus dem Ende des 19. Jhs. Rähmbau ohne sichtbaren Geschoßversprung auf mit dem Gelände ansteigendem Sockel, darin talseitig der ehemalige Stallzugang. Die fünfachsige Fassade ist vollständig mit Platten verkleidet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |