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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Am Anfang einer Reihe traufständiger, straßenraumbildender Gebäude stehendes Wohnhaus als Rähmbau des ausgehenden 19. Jhs. Ebenerdig erschlossen durch originale Haustür mit Oberlicht, das konstruktive Fachwerk in symmetrischer Anordnung mit divergierenden und konvergierenden Streben. Gut erhaltenes Beispiel eines kleinen Wohnbaus für Handwerker oder Tagelöhner im Bereich der Dorferweiterung entlang der Marburger Straße im 19. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |