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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Fünfachsiges Wohnhaus, das als wichtiger städtebaulicher Bestandteil der in diesem Bereich geschlossenen Straßenrandbebauung fungiert. Der traufständige Fachwerkbau, der im ausgehenden 19. Jh. errichtet wurde, erfährt durch das mittig angeordnete Zwerchhaus eine Hervorhebung gegenüber den beiden ebenfalls traufständigen Nachbarhäusern. Das schlichte Fachwerk und die Größe des Hauses lassen auf Handwerker oder Tagelöhner als Erbauer schließen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |