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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Gegenüber einer Straßeneinmündung gelegener Zweiseithof mit giebelständigem Wohnhaus und traufständiger Stallscheune. Das Wohnhaus von 1924 auf Sockel mit Sandsteinquaderung ist ein später Vertreter der Gattung des Wohnstallhauses. Erdgeschoß in zweifarbigem Ziegelmauerwerk, Obergeschoß in historisierendem Fachwerk mit durch Rauten betonten Brüstungsfeldern, im Dach durch Krüppelwalme abgeschlossen. Die in rustiziertem Untergeschoß errichtete, gut erhaltene Scheune inschriftlich datiert: "Diese Scheune haben erbaut Ferdinand Kremer und dessen Ehefrau Magdalena. geb. Fach haben mit Gottes Hilfe zu stande gebracht durch Zimmermeister Stephan Rüppel Betziesdorf anno 1903".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |