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Giebelständiges, etwas zurückliegendes Wohnhaus als Teil eines Zweitseithofes, den Ortsbeginn an der östlichen Marburger Straße markierend. Der nahezu original überlieferte Rähmbau auf Rustikasockel mit gut erhaltener zweiläufiger Sandsteintreppe, Eisengeländer und Haustür. Das giebelseitig mit Holzschindeln verkleidete Fachwerk in einem dem Barock entlehnten Gefüge mit Andreaskreuzen als Schmuck der Brüstungsfelder. Inschriftliche Datierung 1913.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |